SCHUL- UND HAUSORDNUNG der PTS Bezau

Wir sind eine Gemeinschaft!

Dieses Zusammenleben geht nur gut, wenn wir uns an bestimmte Regeln halten.

1. Unterricht:

  • Unterrichtsbeginn am Morgen ist um 7.55 Uhr.
  • Beim Läuten zu Stundenbeginn sind alle Schüler*innen ruhig auf ihren Plätzen und haben ihre notwendigen Arbeitsunterlagen auf dem Tisch.
  • Bei Verspätung gibt der Schüler/ die Schüler*in ohne Aufforderung den Grund dafür an.

2. Beitrag zum Unterricht:

  • Jede(r) Schüler*in soll durch sein/ihr Verhalten und die Mitarbeit am Unterricht Interesse zeigen. Daher ist es notwendig, dass die Schüler*innen ihre Arbeitsunterlagen immer zum Unterricht mitbringen und schonend mit ihnen umgehen.
  • Zu einer positiven Mitarbeit im Unterricht gehört auch die verlässliche Erledigung der Hausaufgaben.
  • Schüler*innen können durch ihre Mitarbeit selbst viel zu einem interessanten Unter­richt beitragen. Herausrufen und Schwätzen verhindern dies.
  • Der Unterrichtsschluss wird vom Lehrer bestimmt.

3. Pausen:

  • Pausen sind zur Erholung und zur Vorbereitung auf die nächste Unterrichts­stunde da. Rücksichtnahme ist daher sehr wichtig. Lärmen, Raufen und Rennen ist deshalb verboten.
  • Bei entsprechender Witterung gehen alle Schüler*innen in der großen Pause unver­züglich auf den Pausenhof.
  • Die Getränkeautomaten stehen nur am Anfang der großen Pause und in der Mit­tagspause zur Verfügung.
  • Das Schneeballwerfen im Schulbereich und das Einreiben von Mitschüler*innen mit Schnee sind wegen Verletzungsgefahr und wegen möglicher Sachbeschädigung verbo­ten.

4. Ordnung und Sauberkeit:

  • Jede(r) Schüler*in wird ersucht, in der eigenen Klasse, im Schulgebäude, aber auch im gesamten Schulbereich auf Sauberkeit und Ordnung zu achten!
  • Abfälle werden sortiert und in den entsprechenden Behältern entsorgt.
  • Jede(r) Schüler*in hält seinen persönlichen Arbeitsplatz und das Ablagefach in der Klasse in Ordnung.
  • Im Schulhaus dürfen von den Schüler*innen nur Hausschuhe getragen werden.
  • Die Schuleinrichtung ist schonend zu behandeln und sauber zu halten.

5. Hinweise:

  • Schulversäumnisse erfordern schriftliche oder mündliche Entschuldigungen durch die Erziehungsberechtigten (Tel. 05514 3510).
  • Der Besitz und Konsum von Alkohol und Nikotin ist für Pflichtschüler*innen sowohl in der Schule, als auch bei Schulveranstaltungen ausnahmslos verboten.
  • Während der Schulzeiten darf der Schulbereich nicht verlassen werden.
  • Gegenstände, von denen – missbräuchlich verwendet – eine Gefahr ausgeht oder vom Unterricht ablenken, werden von den Lehrpersonen abgefasst, von der Direktion aufbewahrt und den Eltern, bzw. der Polizei, bei Gefahr im Verzug übergeben.
  • Während der Schulzeit ist die Nutzung der Mobiltelefone nur mit Erlaubnis der Lehrperson möglich. (Handybox)
  • Der Schüler/ die Schülerin kann von den Lehrpersonen verpflichtet werden, nicht erledigte Arbeiten, Hausaufgaben,… in der Schule nachzuholen.